Aufgepasst bei Anrechnungen von Nachzahlungen

Urteil Zur Anrechnung von Nachzahlungen aus SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System:

Am 25.06.2015 hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil (Aktenzeichen B 14 AS 17/14 R) klargestellt, dass Nachzahlungen von Leistungen aus dem SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System nicht als Einkommen anzurechnen sind. Das Gericht begründet den Sachverhalt wie folgt: die drei Leistungen beruhen „auf systematischen und historischen Zusammenhängen“ und fundieren „auf dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 (1) GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs. 1 GG“.

Dieses Urteil ist von besonderer Bedeutung, da viele der ehemaligen AsylbLG-Berechtigten ihre vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verfügte Nachzahlung im ALG II-Bezug erhalten haben und einige Jobcenter diese Gelder als Einkommen angerechnet haben. Das Bundessozialgericht hat jetzt klargestellt, das diese Verfahrensweise nicht korrekt ist. Das Gleiche betrifft Nachzahlungen aus dem SGB II und SGB XII, wenn diese im jeweils anderen System angerechnet werden. Auch hier gilt: Eine Anrechnung der Nachzahlungen aus dem anderen System ist nicht rechtens. Dies kann z.B. für Menschen, die aufgrund ihres Alters in die Grundsicherung übergehen, wichtig sein. Auf etwaige Anrechnungen sollten Betroffene daher mit einem Überprüfungsantrag reagieren und auf obiges Urteil verweisen!

Flüchtlingsunterbringung finanzieren, Kommunalfinanzen stabilisieren

handshakeFoto: pixabay.com In Zeiten aufgebrachter Wutbürger, die vorurteilsgeladen mit allzu oft rassistischen Parolen nicht nur durch die Straßen Dresdens und Leipzigs ziehen, ist es von besonderer Bedeutung, sachlich über die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu sprechen. Daher freut sich die Ratsfraktion DIE LINKE, dass ihr Antrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Unterbringung, Betreuung und Begleitung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gemeinsam von allen Fraktion getragen wird und nun in einer ersten Gesprächsrunde mit Vertretern aus Politik und Ehrenamt unter Leitung der städtischen Verwaltung erörtert wird.

Für die Kommunen stellen vor allem aber auch die Kosten der Unterkunft einen enormen Ausgabeposten dar. Daher braucht es schnelle, gute, gezielte Hilfen für die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung und gleichzeitig ein nachhaltiges, stabiles Fundament für kommunale Finanzen. DIE LINKE sieht hier u.a. den Bund in Verantwortung, der die Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung übernehmen muss.

Und so hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der ganz gezielt nur die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung in den Kommunen zum Inhalt hat. Denn es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Flüchtlinge menschenwürdig und sozial integrativ aufzunehmen.

Diesbezüglich gibt es von der LINKEN ebenfalls parlamentarische Initiativen, die unter anderem auf schnelle Integration und Vorrang der Wohnungsunterbringung, auf bundesweit verpflichtende Mindeststandards bei der Unterbringung, faire Asylprüfungen und eine Stärkung der Aufnahmebereitschaft abzielen.

Der Antrag „Bundesverantwortung wahrnehmen – Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sofort helfen und Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Leistungsberechtigte schrittweise übernehmen“ ist unter BundestagsDrucksache 18/3573 im Internet nachlesbar.

Die Chance auf ein bezahlbares Zuhause ermöglichen

WohnenFoto:Ralf Küchler In den vergangenen Jahrzehnten sind – gemessen an der Entwicklung des Bedarfs – zu wenig Mietwohnungen gebaut worden. Die gebauten Wohnungen entsprechen in ihrer Preis- und Beschaffenheitsstruktur nur unzureichend den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen der Mieterinnen und Mieter sowie von Wohnungssuchenden.

Auch wenn die Bevölkerung schrumpft, darf dies nicht hinwegtäuschen, dass der Bedarf an Wohnraum steigt. Dies betrifft auch die Nachfrage nach kostengünstigen Wohnungen.

Meist sehen wir landauf-landab jedoch Schilder, die auf entstehende Eigenheimsiedlungen (wie z.B. Am Flehenberg) hinweisen. Oder es werden – wie an der Ecke Goethestraße/Schillerstraße – Eigentumswohnungen angepriesen. Günstiger Wohnraum fehlt jedoch fast in allen Städten. Wer als „Eigenheim-Bewohner“ jetzt denkt, dass geht mich doch nichts an, der irrt gewaltig. Denn wenn nur in Neubauten mit gehobener Ausstattung investiert wird oder in Eigentumswohnungen als Kapitalanlage, dann steigt so ganz nebenbei das Mietniveau einer Stadt. Was wiederum dazu führt, dass die Ausgabenseite der Stadt durch höhere Wohngeldzahlungen belastet wird. Und diese „Mietsubventionen“ fließen immer häufiger in private Taschen. Folglich sollte es also im Interesse aller Steuerzahler sein, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften „unser Geld“ vorrangig in den sozialen Wohnungsbau investieren. So bleiben nicht nur Besitz und Einnahmen in der öffentlichen Hand, sondern unser Städtchen bietet allen Menschen auch eine Chance auf ein bezahlbares Zuhause.

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