DIE LINKE/Wülfrather Liste ruft zur Teilnahme an Gedenkveranstaltung auf
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der AntifaschistInnen will am 27. Januar, dem Auschwitzgedenktag, an den Stolpersteinen von Wülfrather Nazi-Opfern Blumen niederlegen. Neben einem schweigenden Gedenken soll kurz an Johanna Beyth (Wilhelmstr. 98), Maria und Heinrich Dreier (Am Bahnhof) sowie an Willi Everts und Eugen Raukamp (Heumarktstr. 19) erinnert werden, die dem Naziterror in der Kalkstadt zum Opfer fielen. Außerdem wird Geschichtsforscher und Mitglied der VVN/BdA Rainer Köster an die Menschen erinnernen, die in Wülfrather Arbeitsstellen Zwangsarbeit leisten mussten und dabei ums Leben kamen. Für sie wurde bisher noch kein Stolperstein verlegt!
DIE LINKE/Wülfrather Liste ruft zur Teilnahme an der Gedenkveranstaltung der VVN/BdA-Niederberg auf.
Mittwoch, den 27. Januar 2021. Beginn: 12:00 Uhr an der Heumarktstraße 19.
Zuvor können an der Wilhelmstraße 98 Blumen niedergelegt werden.
Die Teilnehmerzahl ist maximal auf 20 Personen begrenzt, die vorgeschriebenen Corona-Schutzverordnungenmüssen eingehalten werden. Das Tragen von Alltagsmasken ist verpflichtend und während des Gedenkens ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
Gemeinsam mit der VVN/BdA möchten wir auch in Wülfrath die Erinnerung an die verbrecherische Politik der Nazis wachhalten und ihrer Opfer in würdiger Form gedenken.
Internetfähige Endgeräte sind pandemiebedingter Mehrbedarf
Bereits im Mai 2020 hat das Landessozialgericht Essen festgestellt, dass ein mobiles Endgerät einen relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe darstellt (siehe § 28ff SGB II). Aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Schulen und dem damit einhergehenden Distanzunterricht, sei die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts erforderlich, so das Fazit des Gerichts.
Im Rahmen des flächendeckenden Unterrichts von Zuhause wären das Jobcenter ME-aktiv sowie die Sozialämter vor Ort gefordert gewesen, die betroffenen Personengruppen zeitnah auf dieses wichtige Urteil (Aktenzeichen L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B) hinzuweisen. Dies hätte zahlreichen Eltern und ihren Kindern in dieser schwierigen Zeit eine Last genommen. Schüler*innen hätten nicht auf die Anschaffung von Tablets seitens der Kommunen warten müssen und Schulen müssten sich nicht mit der Frage beschäftigen, wer denn nun solch ein Gerät bekommen soll. Sie alle – Lehrkräfte und Schüler*innen - hätten seit Monaten mit geeigneter Lernsoftware arbeiten und Defizite ausgleichen können.
Was für eine Farce. Auch wenn diese Entscheidung nur aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurde, ist festzuhalten: Würden jungen Menschen in den Regelsätzen die tatsächlich benötigten Bildungskosten zur Verfügung gestellt, würde Deutschland anderen Ländern nicht gnadenlos in Sachen Digitalisierung hinterherhinken und Schüler*innen könnten bereits seit langem mit moderner Technik und Software den Unterrichtsstoff Zuhause verinnerlichen.
15.000 Euro für den Zeittunnel
Der Kreis Mettmann unterstützt nachhaltige Umweltbildungsarbeit im kommenden Jahr mit 80.000 Euro. Die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste freut sich, dass unter den vier Umweltbildungszentren, die finanzielle Unterstützung erfahren, auch der Zeittunnel Wülfrath ist. Dieser erhält vom Kreis 15.000 Euro mit der Begründung, dass die Einrichtung in seiner Ausstellung das Umweltbewusstsein bei Kindern und Erwachsenen fördert. Diese Entscheidung werten wir als deutliches Bekenntnis zum Zeittunnel, zumal der Kreis diesen bereits mehrfach finanziell „unter die Arme gegriffen“ hat. So z.B. auch im Jahr 2019. Diese Finanzspritze beschloss der Kreis Umweltausschuss just einen Tag bevor die Wülfrather Politik sich mehrheitlich aus der Verantwortung für das Museum „stahl“ und diese Einrichtung einer ungewissen Zukunft übergab. Die Ratsfraktion DIE LINKE hat dies seinerzeit scharf kritisiert und immer wieder auf die Bedeutung des bildungspolitischen Aspektes kultureller Angebote hingewiesen. Kulturelle Angebote dürfen nie ausschließlich rein wirtschaftlicher Kriterien unterworfen werden. Beim Zeittunnel kommt zudem hinzu, dass er unmittelbar am PanoramaRadweg gelegen ist und ein touristisches Highlight darstellt.
Dass der Betrieb des Zeittunnels seit Anfang September dieses Jahres durch die Genossenschaft Zeittunnel Wülfrath eG durchgeführt wird, ist dem unermüdlichen Engagement der Herren Dr. Becker und Dr. Fornefeld sowie zahlreicher Ehrenamtler*innen zu verdanken. Sie alle ermöglichen den Fortbestand des Zeittunnels und somit eine Reise durch 400 Millionen Jahre Erdgeschichte.
Aktuell befindet sich der Zeittunnel in der Winterpause, wird jedoch zu Beginn der Osterferien 2021 wieder öffnen. Impressionen und Informationen kann man aber auch jetzt auf der Homepage des Zeittunnels erhaschen. Und da ja bekanntlich Vorfreude, die schönste Freude ist, wäre es lohnenswert bereits heute eine "Zeitreise" einzuplanen.
Stromsperren gesetzlich verbieten
Mehr als 15 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut bedroht. Hohe Strompreise sind für sie eine enorme Belastung und die Angst die Rechnung nicht bezahlen zu können, geht mit der Sorge einher, dass in diesem Fall der Strom abgedreht wird. Diese Ängste begleiteten im Jahr 2017 ca. 4,8 Millionen Haushalte, da ihnen aufgrund von Zahlungsrückständen von ihren Stromversorgern eine Stromsperre angedroht wurde. Für die Unterbrechung der Stromversorgung und die Wiederherstellung bitten die Stromkonzerne betroffene Haushalte dabei mit rund 180 Euro zur Kasse.
Nach Angaben der Bundesregierung wird jedes Jahr rund 350.000 Bürger*innen (ca. 99.000 davon in NRW) der Strom abgestellt. Eine Tatsache die der Regierung bekannt ist, sie aber scheinbar kalt lässt. Dabei legt die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie den Mitgliedstaaten der EU die Pflicht auf, die Stromversorgung so genannter schutzbedürftiger Verbraucher*innen durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Bis dato wird dies von unserer Regierung jedoch „erfolgreich“ ignoriert.
Dass ein erheblicher Teil der von Stromsperren Betroffenen Menschen sind, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wundert dabei nicht. Sind doch gerade einmal 37.80 Euro in den Regelsätzen (ab 2021) für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe vorgesehen. Zu wenig, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu begleichen, wenn man nicht im Kalten sitzen will. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beziffert die Unterdeckung im Regelsatz für das Arbeitslosengeld II im Bereich der Stromkosten mit 25 bis 55 Prozent, abhängig von Haushaltsgröße und Art der Warmwasseraufbereitung.