Stromsperren gesetzlich verbieten

stromsperren verbieten Mehr als 15 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut bedroht. Hohe Strompreise sind für sie eine enorme Belastung und die Angst die Rechnung nicht bezahlen zu können, geht mit der Sorge einher, dass in diesem Fall der Strom abgedreht wird. Diese Ängste begleiteten im Jahr 2017 ca. 4,8 Millionen Haushalte, da ihnen aufgrund von Zahlungsrückständen von ihren Stromversorgern eine Stromsperre angedroht wurde. Für die Unterbrechung der Stromversorgung und die Wiederherstellung bitten die Stromkonzerne betroffene Haushalte dabei mit rund 180 Euro zur Kasse.

Nach Angaben der Bundesregierung wird jedes Jahr rund 350.000 Bürger*innen (ca. 99.000 davon in NRW) der Strom abgestellt. Eine Tatsache die der Regierung bekannt ist, sie aber scheinbar kalt lässt. Dabei legt die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie den Mitgliedstaaten der EU die Pflicht auf, die Stromversorgung so genannter schutzbedürftiger Verbraucher*innen durch  geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Bis dato wird dies von unserer Regierung jedoch „erfolgreich“ ignoriert.

Dass ein erheblicher Teil der von Stromsperren Betroffenen Menschen sind, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wundert dabei nicht. Sind doch gerade einmal 37.80 Euro in den Regelsätzen (ab 2021) für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe vorgesehen. Zu wenig, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu begleichen, wenn man nicht im Kalten sitzen will. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beziffert die Unterdeckung im Regelsatz für das Arbeitslosengeld II im Bereich der Stromkosten mit 25 bis 55 Prozent, abhängig von Haushaltsgröße und Art der Warmwasseraufbereitung.

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Deckel drauf: Von Berlin lernen

mietendeckel Am 23. November 2020 ist die zweite Stufe des „Mietendeckels“ in Berlin in Kraft getreten. Seit dem 23.Februar 2020 waren die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen bereits auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren worden. Wenn jetzt Mieten um mehr als 20 % über den vom Land Berlin fixierten Obergrenzen liegen, müssen sie abgesenkt werden. Ab sofort betragen die Mieten je nach Baualter, Lage und Ausstattung zwischen 3,92 und 9,80 Euro/qm. Was der Mietendeckel für Berlin bedeutet, können Sie hier nachlesen: https://mietendeckel.berlin.de/

Nach Schätzung der Berliner Linksfraktion gilt die Pflicht zur Mietenabsenkung für rund 340.000 Wohnungen. Der Erfolg dieser Wohnungspolitik deutete sich schon im Frühjahr dieses Jahres an. Diesem Beispiel sollten alle Kommunen folgen. Vorallem Großstädte wie Düsseldorf und Köln sind hier gefordert, um so auch den Verdrängungswettbewerb in die angrenzenden Städte endlich zu durchbrechen. Bereits jetzt macht sich bemerkbar, dass Menschen aufgrund der horrende gestiegenen Mieten in Düsseldorf u.a. Städten, in die Randgebiete – und somit auch in den Kreis Mettmann – abwandern. Damit dies nicht zu einem Schneeballeffekt wird, müssen die Mieten endlich gedeckelt werden.

Eine ‚Verwaltung für alle‘

barrierefreiheit Es sind nicht ausschließlich ‚behinderungsspezifische’ Anfragen und Dienstleistungen, wie die Beratungsanfrage zu barrierefreiem Wohnraum in der Umgebung, die Menschen mit  Behinderung in Kontakt mit der Verwaltung bringen. Es kann sich auch um ganz alltägliche Behördengänge handeln, wie die Besorgung von gelben Müllsäcken, die Anzeige einer  Ruhestörung beim Ordnungsamt oder das Aufsuchen des Bürgerbüros. All diese Verwaltungsanfragen und -angelegenheiten können in gleichem Maße bei Menschen mit und ohne Behinderungen anfallen und müssen von ihnen getätigt werden können ohne auf Hilfe Dritter angewiesen zu sein.

Da Bürgerservice beim Webauftritt einer Stadt sowie deren zahlreichen Info-Broschüren beginnt, hat die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste einen Antrag zur Überarbeitung dieses Serviceangebotes an den Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Feuerwehr eingebracht.

Eine inklusionsorientierte, bzw. barrierefreie Verwaltung stellt einen Mehrwert für alle dar. Dabei geht es nicht nur um bauliche und räumliche Hindernisse. Auch kommunikative Hindernisse müssen abgebaut werden. Zudem gibt es sensorische Barrieren, die nicht immer offensichtlich sind. Hierzu zählen unklare, schlechtlesbare Informationen, kontrastarme Farben, fehlende optische oder taktile Hinweise. Für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können beispielsweise Formulare, wie Anträge oder auch Hinweisschilder zu klein geschrieben sein.

Eine ‚Verwaltung für alle‘ sollte daher auf ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit hinwirken und nach und nach alle Angebote auch in einfacher Sprache vorhalten.

Einstieg zum Ausstieg aus dem Bargeldverkehr

schweinchen Der Arbeitskreis der Verbraucher im Kreis Mettmann hat auf den Artikel „Bürger dürfen übers Kleingeld abstimmen“ in der Süddeutschen Zeitung aufmerksam gemacht. Die EU-Kommission will den Eindruck erwecken, dass sie mit der Abstimmung die Meinung der EU-BürgerInnen einholen wolle. Tatsächlich lässt sich vermuten, dass diese Umfrage genutzt werden soll, um letztendlich das Münzgeld abzuschaffen und den bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuläuten. Auch heute schon zahlen viele BürgerInnen bereits mit der Plastikkarte oder dem Smartphone und geben meist unbewusst ein Stück Anonymität ab. Nachdem sich bereits Wissenschaftler aus München für die Abschaffung des Bargeldes stark gemacht haben, hat auch der Wirtschaftsweise Peter Bofinger dafür gesorgt, dass die Diskussion ums Bargeld voll entbrannt ist. Mit der Abschaffung großer Scheine könnten die Märkte für Schwarzarbeit und Drogen ausgetrocknet, Steuerhinterziehung und Geldwäsche besser verfolgt werden. So sein Argument. Was er verschweigt ist, dass Zentralbanken schon jetzt nach Wegen suchen, um die Sparer dazu zu bewegen, ihr Geld auszugeben. Mittel zum Zweck sind Negativzinsen. Und damit die Sparer diese nicht umgehen und ihr Geld „unters Kopfkissen“ legen, sollen sie zu ihrem „Glück“ - oder besser gesagt zum Glück der Banken – gezwungen werden, Geldgeschäfte nur noch bargeldlos zu tätigen.

Interessant in diesem Zusammenhang dürfte sein, dass auch der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber die Pläne der EU-Kommission kritisch hinterfragt.

Jetzt heißt es aufpassen und der Abschaffung des Bargeldes nicht Tür und Tor öffnen: Denn sollte „Geld“ nur in digitaler Form existieren, wird es für Banken ein leichtes Spiel Gebühren zu diktieren. Zudem wäre jede Finanztransaktion nachvollziehbar. Geldgeschenke an Kinder oder Enkel? Für den Staat wären diese zumindest keine Überraschung mehr und das Sparschweine hätte auch ausgedient. Also ruhig mal die Kreditkarte stecken lassen und das Smartphone statt zum Bezahlen, anderweitig einsetzen.

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