DIE LINKE/Wülfrather Liste ruft zur Teilnahme an Gedenkveranstaltung auf

stolpersteine Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der AntifaschistInnen will am 27. Januar, dem Auschwitzgedenktag, an den Stolpersteinen von Wülfrather Nazi-Opfern Blumen niederlegen. Neben einem schweigenden Gedenken soll kurz an Johanna Beyth (Wilhelmstr. 98), Maria und Heinrich Dreier (Am Bahnhof) sowie an Willi Everts und Eugen Raukamp (Heumarktstr. 19) erinnert werden, die dem Naziterror in der Kalkstadt zum Opfer fielen. Außerdem wird Geschichtsforscher und Mitglied der VVN/BdA Rainer Köster an die Menschen erinnernen, die in Wülfrather Arbeitsstellen Zwangsarbeit leisten mussten und dabei ums Leben kamen. Für sie wurde  bisher noch kein Stolperstein verlegt!

DIE LINKE/Wülfrather Liste ruft zur Teilnahme an der Gedenkveranstaltung der VVN/BdA-Niederberg auf.

Mittwoch, den 27. Januar 2021. Beginn: 12:00 Uhr an der Heumarktstraße 19.

Zuvor können an der Wilhelmstraße 98  Blumen niedergelegt werden.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine im Rahmen der Coronaschutzverordnung erlaubte, von der Stadt Wülfrath genehmigte Veranstaltung handelt. Die Teilnehmerzahl ist maximal auf 20 Personen begrenzt, die vorgeschriebenen Corona-Schutzverordnungenmüssen müssen gemäß der aktuellen Verordnungen eingehalten werden. Das Tragen von Alltagsmasken ist verpflichtend und während des Gedenkens ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.

Gemeinsam mit der VVN/BdA möchten wir auch in Wülfrath die Erinnerung an die verbrecherische Politik der Nazis wachhalten und ihrer Opfer in würdiger Form gedenken.

Mehrbedarf sicherstellen

maske Seit gut 11 Monaten befinden wir uns im Ausnahmezustand. Immer wieder Diskussionen, immer wieder neue Schutzverordnungen. Vieles ist nachvollziehbar, manches fragwürdig und doch hat die Masse eines gemeinsam - sie will sich und andere schützen.

Was aber bedeutet das für Menschen, die auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind?

Einen finanziellen Mehrbedarf aufgrund der Pandemie sehen die Verantwortlichen bis heute nicht. Nun wurde, neben vielen anderen Maßnahmen, bundesweit die FFP2-Maskenpflicht eingeführt.

Bei einem Verkaufspreis von ca. 3 - 4 Euro pro Stück summieren sich die Ausgaben. Für Menschen, die auf ALG-II oder Grundsicherung angewiesen sind und bereits in „normalen Zeiten“ den Euro zweimal umdrehen müssen, ist die Corona-Pandemie zu einem Kraftakt geworden. Für diesen Personenkreis ist es ein Hohn, wenn Politiker oder wie in einem Urteil Richter des hessischen Landessozialgerichts darauf verweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie einige im Regelbedarf enthaltene Kosten – z.B. für Freizeit, Unterhaltung, Kultur, für Verkehr und für Beherbergungs- und Gaststättendienst-leistungen - derzeit nicht oder lediglich eingeschränkt anfielen und ein Mehrbedarf daher nicht erkennbar sei. Diese Richter, aber auch die politischen Entscheidungsträger wären klug beraten, sich zum einen die Beträge für die erwähnten Posten näher anzuschauen und sich zum anderen mit der Lebensrealität der Menschen zu befassen, über die sie urteilen. Kosten für Freizeit, Unterhaltung und Kultur fallen nicht nur an, wenn man ins Kino oder Museum geht. Auch der Kauf eines Buches, eines Gesellschaftsspiels spiegelt sich darin wieder. Scheinbar können sie sich auch nicht vorstellen, dass in Corona-Zeiten Fahrten zum Arzt oder Einkauf anfallen und Kosten verursachen.

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Internetfähige Endgeräte sind pandemiebedingter Mehrbedarf

homeschooling Bereits im Mai 2020 hat das Landessozialgericht Essen festgestellt, dass ein mobiles Endgerät einen relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe darstellt (siehe § 28ff SGB II). Aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Schulen und dem damit einhergehenden Distanzunterricht, sei die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts erforderlich, so das Fazit des Gerichts.

Im Rahmen des flächendeckenden Unterrichts von Zuhause wären das Jobcenter ME-aktiv sowie die Sozialämter vor Ort gefordert gewesen, die betroffenen Personengruppen zeitnah auf dieses wichtige Urteil (Aktenzeichen L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B) hinzuweisen. Dies hätte zahlreichen Eltern und ihren Kindern in dieser schwierigen Zeit eine Last genommen. Schüler*innen hätten nicht auf die Anschaffung von Tablets seitens der Kommunen warten müssen und Schulen müssten sich nicht mit der Frage beschäftigen, wer denn nun solch ein Gerät bekommen soll. Sie alle – Lehrkräfte und Schüler*innen - hätten seit Monaten mit geeigneter Lernsoftware arbeiten und Defizite ausgleichen können.

Was für eine Farce. Auch wenn diese Entscheidung nur aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurde, ist festzuhalten: Würden jungen Menschen in den Regelsätzen die tatsächlich benötigten Bildungskosten zur Verfügung gestellt, würde Deutschland anderen Ländern nicht gnadenlos in Sachen Digitalisierung hinterherhinken und Schüler*innen könnten bereits seit langem mit moderner Technik und Software den Unterrichtsstoff Zuhause verinnerlichen.

15.000 Euro für den Zeittunnel

im Zeittunnel Der Kreis Mettmann  unterstützt nachhaltige Umweltbildungsarbeit im kommenden Jahr mit 80.000 Euro. Die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste freut sich, dass unter den vier Umweltbildungszentren, die finanzielle Unterstützung erfahren, auch der Zeittunnel Wülfrath ist. Dieser erhält vom Kreis 15.000 Euro mit der Begründung, dass die Einrichtung in seiner Ausstellung das Umweltbewusstsein bei Kindern und Erwachsenen fördert. Diese Entscheidung werten wir als deutliches Bekenntnis zum Zeittunnel, zumal der Kreis diesen bereits mehrfach finanziell „unter die Arme gegriffen“ hat. So z.B. auch im Jahr 2019. Diese Finanzspritze beschloss der Kreis Umweltausschuss just einen Tag bevor die Wülfrather Politik sich mehrheitlich aus der Verantwortung für das Museum „stahl“ und diese Einrichtung einer ungewissen Zukunft übergab. Die Ratsfraktion DIE LINKE hat dies seinerzeit scharf kritisiert und immer wieder auf die Bedeutung des bildungspolitischen Aspektes kultureller Angebote hingewiesen. Kulturelle Angebote dürfen nie ausschließlich rein wirtschaftlicher Kriterien unterworfen werden. Beim Zeittunnel kommt zudem hinzu, dass er unmittelbar am PanoramaRadweg gelegen ist und ein touristisches Highlight darstellt.

Dass der Betrieb des Zeittunnels seit Anfang September dieses Jahres durch die Genossenschaft Zeittunnel Wülfrath eG durchgeführt wird, ist dem unermüdlichen Engagement der Herren Dr. Becker und Dr. Fornefeld sowie zahlreicher Ehrenamtler*innen zu verdanken. Sie alle ermöglichen den Fortbestand des Zeittunnels und somit eine Reise durch 400 Millionen Jahre Erdgeschichte.

Aktuell befindet sich der Zeittunnel in der Winterpause, wird jedoch zu Beginn der Osterferien 2021 wieder öffnen. Impressionen und Informationen kann man aber auch jetzt auf der Homepage des Zeittunnels erhaschen. Und da ja bekanntlich Vorfreude, die schönste Freude ist, wäre es lohnenswert bereits heute eine "Zeitreise" einzuplanen.

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