Bürgergeld: Mehrbedarf für die Anschaffung einer Waschmaschine

urteileSG Kiel: Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für die Anschaffung einer Waschmaschine

Das Sozialgericht Kiel hat mit Urteil vom 14.03.2023 - S 35 AS 35/22 entschieden, das Ersatzbeschaffungskosten für eine Waschmaschine im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Das SG Kiel begründet dies damit, dass die Kosten für Erwerb von Elektrogroßgeräten im Regelsatz zu gering berücksichtigt werden und daher ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II nicht zumutbar ist.


Das Urteil zum Download: https://t1p.de/c86ja
Einen umfassenden Text der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. finden Sie hier: https://t1p.de/8ud66

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