Ampel steht auf ROT

rote AmpelRund 370.000 Bezieher:innen von Bundesausbildungsförderung (BAföG), etwa 65.000 junge Menschen mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld und annähernd 75.000 Personen in der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) sollen einen Heizkostenzuschuss von 115 Euro erhalten. Ist ja schön, aber erstens kommt die Auszahlung frühestens im Juni 2022 und zweitens nur einmalig. Derweil laufen die Gas- und Stromzähler „munter“ weiter. Tag für Tag, Monat für Monat. Und das Problem der völlig aus dem Ruder gelaufenen Energiekosten ist nicht ansatzweise gelöst.

Davon abgesehen stellt sich die Frage: Was ist mit den Bezieher:innen von ALG II? Dass deren Bedarfe für Miete und Heizkosten über die Grundsicherung abgedeckt seien, ist nur die halbe Wahrheit. Heizkostenerstattungen sind lediglich in angemessener Höhe vorgesehen. Und was angemessen ist entscheidet das Amt! Warum kommunizieren nicht mal die Vertreter:innen der Ampel-Regierung, welche Anweisungen es diesbezüglich gibt?

Zudem wirken sich die explodierenden Energiepreise auch auf die Stromkosten aus. Von dieser Entwicklung sind neben Wohngeldempfänger:innen, Studierende und Azubis auch Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II besonders hart betroffen. Letztere müssen für ihre jährliche Stromrechnung im Durchschnitt 162 € mehr ausgeben, als das Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Somit liegen die zusätzlichen Kosten fast 40 Prozent über dem Betrag, den die Pauschale abdeckt! In dieser Hinsicht steht die Ampel auf „ROT“ und denkt nicht daran umzuschalten.

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