Anfragen/Anträge

Festschreibung einer Quote für den sozialen Wohnungsbau

Antrag an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung am 22.11.2022, den Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport am 24.11.2022 sowie den Rat der Stadt Wülfrath am 14.12.2022

 

Der Rat der Stadt Wülfrath beauftragt die Verwaltung, bei allen zukünftigen neu zu verhandelnden Neubauprojekten kommunaler und privater Investoren für Wohnungsbau 30% der Wohnfläche zur Nutzung für sozialen Wohnungsbau festzuschreiben.

Begründung:

Die Spirale für unbezahlbare Mieten dreht sich mit zunehmenden Tempo. Auch in unseren Stadtgrenzen ist bezahlbarer Wohnraum immer seltener aufzufinden. Mittlerweile sind viele Sozialbindungen für vermietete Objekte ausgelaufen und bestehen nicht mehr. Dies ist dem aktuellen Bericht zur Wohnraumförderung des Kreises Mettmann zu entnehmen. So hat sich der Bestand an geförderten Mietwohnungen zum 31.12.2021 um 10 Wohneinheiten verringert. Bis zum Jahr 2030 wird ein Rückgang von 13,4 % prognostiziert. Zudem fallen immer mehr Wohnungen nach Ablauf der Nachwirkungsfrist vorzeitig aus der Bindung und Vermieter:innen sind nicht mehr an die gesetzlich festgeschriebenen Mietobergrenzen gebunden.

Im Hinblick auf eine immer stärker um sich greifende Verarmung breiter Gesellschaftsschichten, ist es nicht mehr zu vertreten, dass die dem Gemeinwohl verpflichteten Entscheidungsträger:innen in Politik und Verwaltung dieser Entwicklung nicht entgegenwirken.

Um zukunftsfähig zu sein und es auch zu bleiben, gilt es jedoch, genau diesen Personengruppen angemessene Wohnmöglichkeiten zu bieten. Insbesondere, wenn wir junge Menschen an Wülfrath binden wollen, muss bezahlbarer Wohnraum vorhanden sein.

Hinzu kommt, dass für Arbeitgeber:innen auf der Suche nach Fachkräften hohe Mieten längst ein Standortnachteil sind. Eine geeignete Methode um genau diese Zukunftsfähigkeit sicherzustellen, wäre eine dreißigprozentige Quote für sozialen (öffentlich geförderten) Wohnungsbau bei sämtlichen zukünftigen Neubauprojekten mit Wohneinheiten in Wülfrath.

Solche Quotenregelungen finden wir bereits heute in vielen anderen Kommunen. So hat Bonn bereits im Jahr 2018 eine Quote von 40% Sozialwohnungen für sämtliche Neubauprojekte beschlossen. In Düsseldorf halten CDU und Grüne eine Quote von 50 % (30 % für öffentlich geförderten Wohnraum und 20 % für preisgedämpften Wohnungsbau) für erforderlich. Im Kreis Mettmann haben die Städte Haan, Heiligenhaus und Ratingen eine Quote von 30 % sowie Hilden und Velbert eine Quote von 20 % festgeschrieben.

Änderungsantrag zum TOP 10 des AUMD am 23.08.2022

Für die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste hat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden oberste Priorität. Es darf folglich - bei der Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in die Gegenrichtung - nicht nur darum gehen, kurze Verbindungen für Radfahrende zu etablieren. Diese sind bei solchen Regelugen weit aus gefährdeter als die Autofahrenden. Daher setzt gerade eine Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr voraus, dass Fahrradfahrende über einen Radweg aus dem Autoverkehr herausgenommen werden. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht möglich. Daher hat die Ratsfraktion zum Beschlussvorschlag der Verwaltung "Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen zur Verbesserung der Radmobilität" folgenden Änderungsantrag gestellt:

Es wird eind Pilotprojekt auf den Weg gebracht, welches die Öffnung von max. 4 ausgesuchten Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung zulässt. Nach einem Jahr erfolgt eine Auswertung, die dem Fachausschuss und dem Rat vorgelegt wird, um ggf. die Öffnung weiterer Einbahnstraßen zu veranlassen.

 

Gemeinsamer Antrag - Verbesserungen in der Kindertagespflege

CDU SPD Grne WG LINKE

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, B‘90/GRÜNE, SPD, DIE LINKE und WG zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2022

 

Verbesserungen in der Kindertagespflege

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Kindertagespflegepersonen sind an die politischen Parteien herangetreten und haben auf die nicht auskömmliche Sachkostenpauschale und eine fehlende Vertretungsregelung in der Kindertagespflege (KTP), sowie eine ungebrochen große Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der KTP der eine nicht ausreichende Anzahl an Kindertagespflegepersonen (KTPP) gegenübersteht aufmerksam gemacht.

 

Die Fraktionen beantragen daher zu beschließen:

1. Die Sachkostenpauschale in der Kindertagespflege wird erhöht;
a) ab dem 01.08.2022 um 0,30 €/ je Betreuungsstunde und Kind
b) ab dem 01.08.2023 um weitere 0,25 €/ je Betreuungsstunde und Kind
c) ab dem 01.08.2024 um weitere 0,25 €/ je Betreuungsstunde und Kind

2. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zum 01.08.2022 ein bzw. mehrere Vertretungsmodelle in der KTP umzusetzen und den KTPP in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei der Auswahl der Modelle sollen die KTPP beteiligt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere 2 – 3 (je nach Bedarf auch mehr) KTPP zur Betreuung von Kindern zu zulassen.

Begründung:
Neben der institutionellen Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder (TfK) stellt die Kindertagespflege (KTP) ein gleichwertiges Angebot insbesondere für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres dar. Aufgrund der nicht bedarfsdeckenden Anzahl an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder ist die Kindertagespflege wichtiger Bestandteil des Betreuungsangebots zur Erfüllung des seit 2013 bestehenden
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Tageseinrichtung für Kinder.

Damit für die Eltern und deren Kinder dieses Angebot in bedarfsdeckendem Umfang angeboten werden kann und gleichzeitig qualifizierte Kindertagespflegepersonen in ausreichender Anzahl für die wichtige Aufgabe gewonnen werden können, sind entsprechend gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen bzw. zu erhalten.

Zu 1.
Gemäß Satzung der Stadt Wülfrath zur Ausgestaltung der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege, § 8 Abs. 2a u. 3 beträgt die Höhe des pauschalierten Betrages zur Erstattung der angemessenen Kosten, die der Kindertagespflegeperson als Sachaufwand entstehen (Sachkostenpauschale) 1,00 € / je Kind und Betreuungsstunde.

Nach der „Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen“ (Stand 15.10.2021) beträgt die Erstattung für den Sachaufwand im Bundesdurchschnitt ca. 1,80 € / je Kind und Betreuungsstunde und orientiert sich in den meisten Jugendämtern an der Höhe der derzeit
geltenden steuerfreien Betriebskostenpauschale von 300,00 € je vollzeitig (40 Stunden je Woche und mehr) betreutem Kind.

Die Kindertagespflegepersonen machen geltend, dass sie nachweisbar einen Sachkostenaufwand haben, welcher mit der derzeit gewährten Sachkostenpauschale von 1,00€ / je Kind u. Betreuungsstunde nicht mehr gedeckt werden kann.

Eine stufenweise Anhebung der Sachkostenpauschale (wie oben dargestellt) bis zum Erreichen des aktuellen Bundesdurchschnitts ist daher angemessen und zur langfristigen Sicherung des Angebots der Kindertagespflege notwendig.

Zu 2.
Seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege ist die Nachfrage nach diesen Plätzen deutlich angestiegen. Für immer mehr Eltern stellt eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder während eines Teils des Tages inzwischen einen unverzichtbaren Bestandteil der Familien-, Lebens- und Karriereplanung dar. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist zunehmend Standortfaktor für Fach- und Führungskräfte bei der Auswahl des Wohn- und Arbeitsortes.

Während der unvorhersehbare Ausfall eines/einer Erzieher*in in einer Tageseinrichtung für Kinder meist durch andere Fachkräfte kompensiert werden kann, ist dies in der Kindertagespflege nur dann möglich, wenn es entsprechende Vertretungsregelung für solche Situationen gibt.

In Wülfrath gibt es bereits seit einiger Zeit eine solche Vertretungsregelung nicht mehr. Dies führt dazu, dass Eltern bei unvorhersehbaren Ausfällen der Kindertagespflegeperson sehr spontan eine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder organisieren müssen, oder sie diese selbst wahrnehmen und dafür dann ihrem Arbeitsplatz fernbleiben müssen. Nicht alle Arbeitgeber haben für derartige Situationen das notwendige Verständnis bzw. die Möglichkeit ihre betrieblichen Abläufe daran anzupassen.
In Anbetracht dieser Situation arbeiten Kindertagespflegepersonen oftmals auch dann, wenn sie unter „normalen“ Umständen arbeitsunfähig erkrankt wären. Derartiges Agieren ist weder mit Blick auf die Gesundheit und langfristige Arbeitsfähigkeit der Kindertagespflegepersonen noch zum Schutz der Kinder vor möglichen Infektionen sinnvoll.

Gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zur Sicherstellung der Betreuung der Kinder bei unvorhersehbarem Ausfall der Kindertagespflegeperson gibt es verschiedene Modelle. Die „Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt mehrere in der Praxis bewährte Modelle. Darüber hinaus sind weitere Vertretungsmodelle vorstellbar, es gibt nicht das eine richtige und überall anwendbare Vertretungsmodell. Aufgrund sehr unterschiedlicher Voraussetzungen in den Kommunen und bei den Kindertagespflegepersonen empfiehlt es sich, im Dialog mit den Kindertagespflegepersonen ein oder mehrere Vertretungsmodelle zu entwickeln, welche gleichermaßen den Kriterien der Kindertagespflegepersonen, den Bedarfen der Eltern und den Möglichkeiten des Jugendamtes gerecht werden.

Zu 3.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege ist in Wülfrath weiterhin nicht gedeckt – der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird trotz (unerwünschter) Überbelegung von Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder nicht gewährleistet. Aktuell sind noch mindestens 28 Kinder unversorgt. Ein Zustand der weder der gesetzlichen Regelung noch dem gesellschaftlichen Anspruch auf frühe Bildung und Erziehung von Kindern gerecht wird. Der Ausbau der Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder wird weiterhin geplant. Bis zur Realisierung zusätzlicher – bedarfsgerechter Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder wird jedoch noch einige Zeit vergehen.

Vor diesem Hintergrund ist es zielführend, die Kindertagespflege weiter auszubauen und zumindest einen Teil der fehlenden Betreuungsplätze durch die Anerkennung und Zulassung weiterer Kindertagespflegepersonen zu kompensieren. Der Einsatz weiterer 2 -3 (ggf. mehr) Kindertagespflegepersonen scheint aufgrund der fehlenden Betreuungsplätze angemessen. Ein Überangebot ist nicht zu erwarten, die Nachfrage nach Betreuungsplätzen wird in diesem Fall das Angebot regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Die Fraktionsvorsitzenden der Parteien

Axel Effert                                            Stephan Mrstik                                              
Fraktionsvorsitzender der CDU           Fraktionsvorsitzender B90/GRÜN

 

Manfred Hoffmann                             Wolfgang Peetz
Fraktionsvorsitzender der SPD         Fraktionsvorsitzender der WG

 

Ilona Küchler
Fraktionsvorsitzende DIE LINKE/Wülfrather Liste

Einführung einer halbjährlichen Beschlusskontrolle

Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 16.03.2022 sowie der Sitzung des Rates der Stadt Wülfrath am 30.03.2022.

Einführung einer halbjährlichen Beschlusskontrolle

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Beschlusskontrolle mit Beginn der Fachaussitzungen des III. Quartals 2022 einzuführen.

Diese hat folgende Punkte zu beinhalten:

  • die Beschlusskontrolle erfolgt halbjährlich und enthält alle Beschlüsse des jeweiligen Gremiums mindestens mit den Angaben zur Sache, Datum des Beschlusses, Frist zur Umsetzung und den Stand der Ausführung mit kurzer Begründung,
  • eine Darstellung im Ratsinformationssystem der Stadt Wülfrath.

Begründung:
In der Vergangenheit wurden zahlreiche Beschlüsse gefasst, deren Umsetzung „geräuschlos“, spät oder nicht, erfolgten. Weder in den Ausschüssen noch dem öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem gibt es eine Kontrolle des Verfahrensfortschrittes, der erzielten Ergebnisse oder noch bestehender Umsetzungsprobleme. Lediglich, wenn konkrete Nachfragen gestellt werden oder die Verwaltung von sich aus Berichte abfasst und Themen aufgreift, fließen entsprechende Informationen. Dieser Zustand führt in einzelnen Fällen zu Irritationen bei den Beteiligten, wenn festgestellt wird, dass ältere Beschlüsse in den Fachverwaltungen noch nicht bearbeitet wurden oder diese schon umgesetzt sind, ohne dass eine Mitteilung erfolgte.

Ziel muss sein, für Verwaltung, Politiker:innen und Bürger:innen ein einfaches und für alle verständliches sowie aussagekräftiges Berichts- und Kontrollsystem einzuführen. Eine Beschlusskontrolle in der oben beschriebenen Form steht im Einklang mit § 55, Abs. 3 GO NRW und gehört bereits in vielen Kommunen zum Standard (siehe Anlage, Beschlusskontrolle des Kreises Mettmann).

Um Barrierefreiheit und Transparenz herzustellen, soll zukünftig auch auf der Homepage der Stadt Wülfrath (SessionNet) auf einfache Weise und mit geringem Aufwand eine zentrale Informationsmöglichkeit geschaffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Küchler

Änderungsantrag zum TOP "Erstellung einer Klimaanalyse-Karte für Wülfrath"

Änderungsantrag zum Antrag der Ratsfraktion Wülfrather Gruppe „Erstellung einer Klimaanalyse-Karte für Wülfrath“ an den Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung am 03.03.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ritsche,

die Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste bittet folgenden Änderungsantrag zum oben genannten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung am 03.03.2022 zu nehmen.

Beschlussvorschlag:
1. Die Beschlussfassung zum Antrag Erstellung einer Klimaanalyse-Karte für Wülfrath wird auf die nächste Sitzung des AUMD vertagt und im Vorfeld Kontakt zum Wuppertal Institut aufgenommen, um eine alternative Vorgehensweise zu prüfen. Ein entsprechender Bericht erfolgt in der nächsten Sitzung des AUMD.

2. Die, für eine Klimaanalyse-Karte angedachten 35.000 € werden für die Umsetzung „klimarelevanter Begleitung“ veranschlagt, in den Haushalt eingestellt und - wie seitens der Ratsfraktion der Wülfrather Gruppe angedacht - mit einem Sperrvermerk versehen.

Begründung:
Der Ratsfraktion DIE LINKE/Wülfrather Liste ist – ebenso wie der Ratsfraktion der Wülfrather Gruppe - daran gelegen, vor dem Hintergrund des Klimawandels, sinnvolle Maßnahmen für Wülfrath zu eruieren und zu ergreifen. Dabei spielt für unsere Ratsfraktion auch die Frage des Umsetzungszeitraumes eine wesentliche Rolle.

Das Wuppertal Institut untersucht technische Infrastrukturen und städtische Entwicklungen unter Berücksichtigung ihrer Schnittstellen und ihrer sozialen Einbettung und Gestaltung. Im Rahmen einer strategischen Politikberatung unterstützt das Institut öffentliche und private Institutionen bei der Entwicklung integrierter Ansätze zur Klimafolgenanpassung. DIE LINKE/Wülfrather Liste sieht hier eine sinnvolle ergänzende Möglichkeit zur Nutzung der bereits vorhandenen Klimaanalyse des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Zudem setzt das Wuppertal Institut in der Begleitforschung von Klimaanpassungsprozessen unterschiedliche Methoden ein und verfügt über ein bereits Spektrum an Wissen, welches für die Stadt Wülfrath und die politischen Vertreter:innen eine wertvolle Entscheidungsgrundlage bieten kann.

Eine strategische Problemfeldanalyse unter Berücksichtigung der Klimawandelfolgen (Analyse des IstZustands, Einfluss der gesellschaftlichen Transformation auf das Politikfeld, Festlegung grundsätzlicher Ziele und Bewertungskriterien) ist unseres Erachtens unerlässlich. Diese kann das Wuppertal Institut bieten. Um eine solide Einschätzung vorzunehmen, welchen Weg Wülfrath einschlägt (Erstellung einer städtischen Klimaanalyse-Karte oder Begleitung durch das Wuppertal Institut), um planvoll und durchdacht mit den klimatischen Veränderungen umzugehen, halten wir eine Kosten-Nutzungs-Abwägung für zielführend. Diese sollte im AUMD am 24.05.2022 erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen
Ilona Küchler

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