Anfrage zur beabsichtigten Übertragung von Reinigungsarbeiten an einen Verein

Haupt- und Finanzausschuss am 27.11.2018

Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 17 - Haushaltsberatungen

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen zur HSK-Maßnahme Nr. 011, Produkt 0301

Übertragung von Reinigungsarbeiten an einen Verein

Welche Kriterien werden zur Übertragung der Reinigungsarbeiten zugrunde gelegt?

Bei Reinigungsarbeiten an Schulen sind wesentliche Voraussetzungen zu beachten. So ist bei Nassreinigungen darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben, welche Rutschgefahren mit sich bringen. Hier stellt sich zum Beispiel die Frage der Haftung. Wie wird diese rechtssicher geregelt?

Im Bereich der Hygiene (Sanitäranlagen) muss eine sorgfältige Pflege sichergestellt sein. Wie wird diese gewährleistet?

In bestimmten sensiblen Bereichen sowie bei Verunreinigungen mit potenziell infektiösem Material können desinfizierende Mittel und Verfahren erforderlich werden. Wie wird bei der Übertragung an einen Verein, mit dieser Problematik verfahren?

Existiert bereits ein Verein, mit welchen die Verwaltung im Gespräch ist?

Wenn ja, wie ist dieser organisiert?

Für die Fraktion DIE LINKE

Ilona Küchler

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