Einführung einer halbjährlichen Beschlusskontrolle

Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 16.03.2022 sowie der Sitzung des Rates der Stadt Wülfrath am 30.03.2022.

Einführung einer halbjährlichen Beschlusskontrolle

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Beschlusskontrolle mit Beginn der Fachaussitzungen des III. Quartals 2022 einzuführen.

Diese hat folgende Punkte zu beinhalten:

  • die Beschlusskontrolle erfolgt halbjährlich und enthält alle Beschlüsse des jeweiligen Gremiums mindestens mit den Angaben zur Sache, Datum des Beschlusses, Frist zur Umsetzung und den Stand der Ausführung mit kurzer Begründung,
  • eine Darstellung im Ratsinformationssystem der Stadt Wülfrath.

Begründung:
In der Vergangenheit wurden zahlreiche Beschlüsse gefasst, deren Umsetzung „geräuschlos“, spät oder nicht, erfolgten. Weder in den Ausschüssen noch dem öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem gibt es eine Kontrolle des Verfahrensfortschrittes, der erzielten Ergebnisse oder noch bestehender Umsetzungsprobleme. Lediglich, wenn konkrete Nachfragen gestellt werden oder die Verwaltung von sich aus Berichte abfasst und Themen aufgreift, fließen entsprechende Informationen. Dieser Zustand führt in einzelnen Fällen zu Irritationen bei den Beteiligten, wenn festgestellt wird, dass ältere Beschlüsse in den Fachverwaltungen noch nicht bearbeitet wurden oder diese schon umgesetzt sind, ohne dass eine Mitteilung erfolgte.

Ziel muss sein, für Verwaltung, Politiker:innen und Bürger:innen ein einfaches und für alle verständliches sowie aussagekräftiges Berichts- und Kontrollsystem einzuführen. Eine Beschlusskontrolle in der oben beschriebenen Form steht im Einklang mit § 55, Abs. 3 GO NRW und gehört bereits in vielen Kommunen zum Standard (siehe Anlage, Beschlusskontrolle des Kreises Mettmann).

Um Barrierefreiheit und Transparenz herzustellen, soll zukünftig auch auf der Homepage der Stadt Wülfrath (SessionNet) auf einfache Weise und mit geringem Aufwand eine zentrale Informationsmöglichkeit geschaffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Küchler

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